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Ultraschalltherapie


Die Ultraschalltherapie wird angewendet zur Schmerzlinderung und Unterstützung von Selbstheilungsprozessen mittels Ultraschallwellen. Diese werden per Schallkopf auf das zu behandelnde Körperteil übertragen. Die Ultraschallwellen haben eine Anhebung der Schmerzschwelle, einen verbesserten Zellstoffwechsel und eine verstärkte Durchblutung zur Folge. Als wesentlicher Wirkungsmechanismus gilt ein Anstoßen der Zellen durch die Ultraschallwellen, die diese in Bewegung bzw. zum Vibrieren bringt und somit eine Art Tiefenmassage bewirken. Da die Wärme, die bei der Anwendung entsteht und häufig deutlich spürbar ist, Entzündungen nicht verstärkt, kann er auch bei sogenannten akuten Zuständen eingesetzt werden.
Besonders wirkungsvoll ist eine Ultraschallbehandlung z.B. bei Verspannungen, Sehnen- oder Muskelschmerzen, Schleimbeutel – und Sehnenansatzreizungen, Gewebs- und Narbenverklebungen und Knochenbrüchen.
Ultraschall kann darüber hinaus auch zur Phonophorese eingesetzt werden. Dabei wird ein kopplungsfähiges Medikament über den Ultraschall in die entsprechende Region eingebracht.
Die Elektrotherapie ist wie die Ultraschalltherapie als ergänzendes Heilmittel zur Krankengymnastik verordnungsfähig.