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Neu: Blankoverordnung mit Chancen und mit Veränderung bei der Terminvergabe

Seit dem 1. November 2024 gibt die sog. Blankoverordnung eine neue Verordnungsmöglichkeit im Bereich der Heilmittel. Sie gibt uns Physiotherapeuten mehr Entscheidungsfreiheit in der Therapieplanung und hat zugleich Auswirkungen auf die Terminvergabe. Gerne können Sie mit einer Blankoverordnung zu uns in die Praxis kommen. Hinweis: Die Blankoverordnung gilt nur für Erkrankungen der Schulter.

Ab sofort: Veränderung bei der Terminvergabe 

Die neue Verordnungsmöglichkeit mit ihrer umfassenden Flexibilität hat auch ganz konkrete Folgen für unseren Praxisalltag. So werden wir künftig nicht unbedingt alle Behandlungstermine im Voraus planen und vergeben können, sondern eher „auf Sicht“ Termine vereinbaren – und zwar unabhängig davon, ob eine Blanko- oder eine „normale“ Verordnung vorliegt.

Die Blankoverordnung als Chance

Im Gegensatz zu bisherigen Verordnungen, bei denen der Arzt die genaue Anzahl und Art der Behandlung festlegte, obliegt die Detailplanung nun weitgehend uns Therapeuten. Der Arzt stellt also nur noch die Diagnose. Wie die Therapie konkret umgesetzt wird und welches Heilmittel eingesetzt wird, entscheiden dann der Therapeut und der Patient gemeinsam.

Es bleibt dabei, dass der Behandlungsbeginn spätestens 28 Tage nach Rezeptausstellung erfolgt sein muss. Die Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen gültig, beginnend ab dem Verordnungsdatum. Damit ist sichergestellt, dass in vertretbaren Abständen ein erneuter Arztkontakt stattfindet, um die medizinische Indikation für eine Heilmitteltherapie zu überprüfen.